Die Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Gartenbaugesellschaften (SNT) ist ein integraler Bestandteil ihres Innenlebens. Wichtige und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen erfordert eine bestimmte Anzahl von Personen, ein sogenanntes Kollegium. Mit dem Aufkommen des neuen Gesetzes in diesem Bereich gab es jedoch viele Fragen zu seiner Anwendung und seinen Auswirkungen auf SNT.
Ein Quorum ist die Mindestanzahl von SNT-Mitgliedern, die für die Entscheidungsfindung in einer Hauptversammlung oder einem Verwaltungsrat erforderlich ist. Es ist sehr wichtig, genügend Teilnehmer zusammenzubringen, damit die Mehrheitsmeinung präsentiert und gemeinsam beschlossen wird.
Vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes, das die Fragen des Kollegiums in der SNT regelte, konnte jede Gartenbaugengenossenschaft ihre eigenen Regeln und Anforderungen festlegen. Jetzt müssen sich die SNTS jedoch an die geltenden Gesetze halten und individuell bestimmen, wie viele Teilnehmer das Kollegium sein werden.
Kollegium im SNT: Neues Gesetz
Nach dem neuen Gesetz wird das Mindestquorum in der SNT abhängig von der Anzahl der Grundstücke bestimmt. Wenn es weniger als 50 Standorte in der SNT gibt, ist die Anwesenheit von mindestens 1/3 der Teilnehmer oder ihrer Vertreter erforderlich, um eine Mitgliederversammlung einberufen zu können.
Wenn es in SNT zwischen 50 und 100 Standorten gibt, ist die Anwesenheit von mindestens 1/4 der Teilnehmer oder ihrer Vertreter erforderlich, um eine Hauptversammlung einberufen zu können.
Wenn es mehr als 100 Standorte in der SNT gibt, ist die Anwesenheit von mindestens 1/5 Teilnehmern oder deren Vertretern erforderlich, um eine Hauptversammlung einberufen zu können.
Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, die Charta der SNT zu ändern, wenn die Versammlung in Anwesenheit von mindestens 2/3 Mitgliedern oder deren Vertretern stattfindet.
Diese Gesetzesänderungen zielen darauf ab, eine effizientere Verwaltung gemeinnütziger Gartenbaugesellschaften zu gewährleisten und das Interesse der Mitglieder an kollektiven Entscheidungen zu erhöhen.
Die durch das neue Gesetz festgelegten Standards für die Teilnahme an Hauptversammlungen und Kollegium gelten für alle SNTS und ihre Teilnehmer.
Änderungen an der Quorumdefinition
Das neue Gesetz über Garten- (Land-) gemeinnützige Partnerschaften hat eine Reihe von Änderungen an der Definition des Kollegiums für die Durchführung von SNT-Versammlungen vorgenommen.
Nach den neuen Regeln muss ein Kollegium bei einer SNT-Versammlung aus mindestens 50 Prozent der Gesamtzahl der SNT-Teilnehmer gebildet werden. Dies bedeutet, dass mindestens 50 Personen anwesend sein müssen, um ein SNT-Meeting mit 100 Teilnehmern abhalten zu können.
Dabei wird nach dem neuen Gesetz die Anwesenheit von natürlichen und juristischen Personen, die nur durch Rechtsnachfolger oder Vertreter an der SNT teilnehmen, bei der Festlegung des Quorums nicht berücksichtigt. Das heißt, wenn es 100 Teilnehmer in der SNT gibt, aber nur 90 natürliche Personen, dann wird das Kollegium die Anwesenheit von 45 natürlichen Personen sein.
Außerdem wurde durch das neue Gesetz die Möglichkeit für SNT-Teilnehmer eingeführt, Entscheidungen in Form einer Korrespondenzabstimmung zu treffen. In diesem Fall wird das Quorum als die Anzahl der von den SNT-Teilnehmern erhaltenen Vollmachten betrachtet, die mindestens 50 Prozent der Gesamtzahl der SNT-Teilnehmer erreichen.
| Anzahl der SNT-Teilnehmer | Quorum |
|---|---|
| 100 | 50 |
| 200 | 100 |
| 300 | 150 |
Anzahl der Eigentümer, um das Quorum zu erreichen
Die Anzahl der Eigentümer, die benötigt werden, um das Quorum zu erreichen, hängt von der Gesamtzahl der Eigentümer in diesem SNT ab. Nach dem Gesetz reicht es für SNT, wo bis zu 30 Grundstücke registriert sind, aus, dass 10 Eigentümer bei der Versammlung anwesend sind, um das Quorum zu erreichen.
Für den Fall, dass 31 bis 100 Grundstücke in der SNT registriert sind, ist es notwendig, mindestens 20 Eigentümer zu beteiligen, um das Quorum zu erreichen.
Bei mehr als 100 Grundstücken sind 1/5 der Gesamtzahl der Grundstückseigentümer erforderlich, um das Quorum zu erreichen. Wenn zum Beispiel 150 Grundstücke im SNT registriert sind, ist es erforderlich, dass mindestens 30 Eigentümer anwesend sind, um das Quorum zu erreichen.
Wenn nicht genügend Eigentümer vorhanden sind, um das Quorum zu erreichen, kann die Versammlung keine Entscheidung treffen. In solchen Situationen wird eine erneute Besprechung mit einer größeren Anzahl von Eigentümern empfohlen.
Es ist wichtig sich daran zu erinnern, dass eine klar definierte Anzahl von Eigentümern, um ein Kollegium zu erreichen, ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Prozesses in einer gemeinnützigen Gartenbaugesellschaft ist.
Bedingungen, die die Einrichtung eines Quorums bestimmen
Die Festlegung eines Quorums setzt voraus, dass sich eine bestimmte Anzahl von SNT-Mitgliedern auf der Hauptversammlung befinden muss. Um mögliche Manipulationen an Lösungen zu vermeiden, werden erweiterte Bedingungen gesetzt:
- Die Anwesenheit bei der Versammlung muss mindestens 2/3 der Gesamtzahl der SNT-Mitglieder betragen. Dies bedeutet, dass, wenn zum Beispiel 100 Mitglieder in der SNT registriert sind, mindestens 67 Personen im Kollegium anwesend sind.
- Das Kollegium muss mindestens 1 / 3 Hütten umfassen. Gegenseitiger Respekt zwischen den Eigentümern von Wohn- und Gartenhäusern ist ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung von SNT.
- Jedes SNT-Mitglied hat das Recht auf eine gleiche Stimme, unabhängig von der Größe der Grundstücksfläche.
- Wenn bei der ersten Versammlung kein Kollegium vorhanden ist, muss nach einer bestimmten Zeitspanne eine zweite Versammlung zugewiesen werden. In der zweiten Versammlung können die Entscheidungen unabhängig von der Anzahl der anwesenden SNT-Mitglieder in der dafür erforderlichen Anzahl getroffen werden.
Die Einrichtung eines Quorums ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Entscheidungsfindung auf der Hauptversammlung der SNT-Mitglieder. Sie stellt sicher, dass wesentliche Fragen in Anwesenheit einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern behandelt werden, was zu einem demokratischen Prozess innerhalb der Siedlung beiträgt.
Die Form der Abstimmung und ihre Auswirkungen auf das Kollegium
Die neue Gesetzgebung hat jedoch andere Voraussetzungen für das Erreichen des Quorums. Um Entscheidungen über wichtige Themen wie eine Satzungsänderung oder einen Grundstücksverkauf zu treffen, ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller SNT-Mitglieder erforderlich.
Dieses neue Abstimmungsverfahren erfordert eine stärkere Beteiligung der SNT-Mitglieder und bedeutet ein höheres Maß an Verantwortung bei wichtigen Entscheidungen. Diese Form der Abstimmung fördert eine gerechtere Entscheidungsfindung, da die Zustimmung der Mehrheit der SNT-Bewohner erforderlich ist, um wichtige Entscheidungen zu treffen.
Wenn eine Versammlung nicht genügend Mitglieder hat, um ein bestimmtes Quorum zu erreichen, können die Entscheidungen in einer solchen Versammlung für ungültig erklärt werden und sind nicht durchsetzbar. Daher ist das Erreichen des Kollegiums für die SNT von entscheidender Bedeutung, und die SNT-Mitglieder müssen aktiv und interessiert sein, an den Versammlungen teilzunehmen, um Entscheidungen zu treffen.
Wenn in der Versammlung jedoch die erforderliche Anzahl von Mitgliedern vorhanden ist, um das Kollegium zu erreichen, wird jede Entscheidung gemäß den neuen Gesetzen getroffen. Diese Form der Abstimmung stellt die Bedeutung jeder Stimme sicher und schließt die Möglichkeit aus, Entscheidungen auf falsche Weise zu treffen.
Im Allgemeinen hat die Form der Abstimmung einen direkten Einfluss auf das Erreichen des Quorums in der SNT. Die Teilnehmer sollten in Meetings aufmerksam und aktiv sein, da jede Stimme einen Unterschied macht.